Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der
TARGETER GmbH
Amalienstraße 62
46537 Dinslaken
– nachfolgend „TARGETER“ –
und ihren Kunden, Auftraggebern, Geschäftspartnern und Lieferanten – nachfolgend einheitlich „Auftraggeber“ genannt.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Individualvereinbarung.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern TARGETER ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Angebote von TARGETER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch:
zustande.
TARGETER ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Aufträgen über Adress- und Unternehmensdaten kann TARGETER vor Annahme des Auftrags Informationen über den vorgesehenen Verwendungszweck verlangen.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.
Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Art und Umfang der von TARGETER geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Projektbriefing oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
TARGETER schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, vertrieblichen, werblichen oder unternehmerischen Erfolg.
Dies gilt insbesondere für:
TARGETER ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder sonstige Unterauftragnehmer einzusetzen.
Soweit zur Durchführung eines Auftrags Fremdleistungen erforderlich sind, beispielsweise Druck, Hosting, Versand, Softwarelizenzen, Bildlizenzen, Schriftlizenzen, Werbebudgets oder Leistungen externer Plattformen, können diese gesondert berechnet werden.
TARGETER kann für Fremdleistungen, Anzeigenbudgets, Materialkosten, Porto, Lizenzen und sonstige Auslagen eine Vorauszahlung verlangen.
Änderungen technischer Rahmenbedingungen, Vorgaben externer Plattformen oder Leistungen Dritter können Anpassungen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich machen. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber stellt TARGETER alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Daten, Bilder, Texte und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der verbindliche Abstimmungen und Freigaben vornehmen kann.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von TARGETER vorgelegten Entwürfe, Korrekturabzüge, Testseiten, Daten, Selektionskriterien und sonstigen Arbeitsergebnisse sorgfältig zu prüfen.
Verzögerungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von TARGETER. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
Zusätzlicher Aufwand, der durch eine fehlende oder nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, kann gesondert berechnet werden.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung eigener Daten und Inhalte verantwortlich. Vor Änderungen an bestehenden Webseiten, Systemen oder Datenbeständen hat der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung vorzuhalten, sofern TARGETER nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde.
TARGETER erhebt, erfasst, vergleicht, strukturiert, validiert, ergänzt und pflegt Adress- und Unternehmensdaten auf Grundlage verschiedener Quellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Diese Beschreibung entspricht im Kern bereits dem bisherigen Geschäftsmodell und den vorhandenen Dental-Daten-AGB.
TARGETER bemüht sich um eine sorgfältige und regelmäßige Aktualisierung der Datensätze.
Aufgrund fortlaufender Veränderungen, beispielsweise durch:
kann keine Gewähr für die dauerhafte Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sämtlicher Daten übernommen werden.
Die Zuordnung von Datensätzen zu Branchen, Fachrichtungen, Unternehmensgrößen, Tätigkeitsgebieten oder sonstigen Selektionsmerkmalen erfolgt auf Grundlage der TARGETER vorliegenden Informationen.
Eine Gewähr dafür, dass die tatsächliche Tätigkeit oder Eigenschaft des jeweiligen Adressaten vollständig mit der vorgenommenen Zuordnung übereinstimmt, wird nicht übernommen.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit einer bestimmten Branche, Zielgruppe, Region oder Adressgruppe besteht nicht.
Die in Angeboten oder Vorabselektionen genannten Stückzahlen können sich bis zur endgültigen Lieferung verändern. Maßgeblich ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Lieferung tatsächlich verfügbare und den vereinbarten Kriterien entsprechende Datenmenge.
Minder- oder Mehrlieferungen, die auf der laufenden Datenpflege, Dublettenbereinigung oder Änderung der Selektionsmerkmale beruhen, sind zulässig. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gelieferten Datensätze, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Die Nutzung kann insbesondere beschränkt sein auf:
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen bereitgestellte Datensätze nur einmalig für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur nach vorheriger Zustimmung von TARGETER zulässig.
Nicht gestattet sind insbesondere:
Der Auftraggeber hat die Datensätze durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, Weitergabe und vertragswidriger Nutzung zu schützen.
Der Auftraggeber haftet für Verstöße seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Dienstleister und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten.
TARGETER ist berechtigt, Kontrolladressen oder sonstige Kontrollmerkmale in bereitgestellte Datenbestände einzufügen, um die vertragsgemäße Nutzung zu überprüfen.
Bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung hat der Auftraggeber die Nutzung nach den für eine entsprechende Nutzung geltenden Preisen nachzuvergüten.
TARGETER bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.
Die Bereitstellung eines Datensatzes bedeutet grundsätzlich nicht, dass der jeweilige Adressat in eine werbliche Ansprache über jeden enthaltenen Kommunikationsweg eingewilligt hat.
Insbesondere ist mit der Lieferung einer:
keine Zusicherung verbunden, dass diese Angabe ohne weitere rechtliche Prüfung zu Werbezwecken verwendet werden darf.
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, vor jeder Nutzung zu prüfen, ob:
Der Auftraggeber darf die Daten nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
Untersagt sind insbesondere:
Bei Telefonnummern von Verbrauchern ist eine werbliche Ansprache nur zulässig, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch bei Unternehmern, Selbstständigen oder beruflich Tätigen hat der Auftraggeber eigenständig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine telefonische Kontaktaufnahme vorliegen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bestehende Werbewidersprüche, Sperrvermerke und sonstige Nutzungseinschränkungen zu beachten.
Widerspricht ein Betroffener gegenüber dem Auftraggeber der Nutzung seiner Daten, darf der Auftraggeber den betreffenden Datensatz nicht weiter zu dem widersprochenen Zweck verwenden.
Soweit der Widerspruch einen von TARGETER bereitgestellten Datensatz betrifft, soll der Auftraggeber TARGETER hierüber informieren, damit der Datensatz geprüft und gegebenenfalls mit einem Sperrvermerk versehen werden kann.
Der Auftraggeber stellt TARGETER von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu verantwortenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der gelieferten Daten entstehen.
Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
TARGETER erbringt keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob die vom Auftraggeber geplante konkrete Werbemaßnahme oder Kontaktaufnahme im Einzelfall rechtlich zulässig ist.
Datensätze dürfen nur so lange gespeichert und genutzt werden, wie dies für den vereinbarten Zweck und im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts erforderlich ist.
Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer sind die Datensätze zu löschen, sofern keine weitergehende Nutzung vereinbart wurde.
Bei einer vereinbarten Einmalnutzung sind Datensätze nach Abschluss der vorgesehenen Werbemaßnahme zu löschen, soweit keine eigene Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Adressaten entstanden ist oder eine andere rechtliche Grundlage für die weitere Speicherung besteht.
Datensätze, die:
dürfen nicht weiter für Werbezwecke verwendet werden.
TARGETER kann vom Auftraggeber eine Bestätigung der vertragsgemäßen Löschung verlangen.
Offensichtlich fehlerhafte oder unvollständige Datensätze sind TARGETER innerhalb von vier Wochen nach Lieferung in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.
Als grundsätzlich reklamationsfähig können insbesondere Datensätze gelten, bei denen:
Kein Reklamationsgrund liegt insbesondere vor, wenn:
Bei berechtigten Reklamationen kann TARGETER nach eigener Wahl:
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von:
sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Marketing-, Beratungs- und Konzeptionsleistungen schuldet TARGETER die vereinbarte fachliche Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Strategien, Empfehlungen, Kampagnenkonzepte und Planungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und Rahmenbedingungen.
Verändert der Auftraggeber nachträglich wesentliche Inhalte, Zielgruppen, Produkte, Budgets, Termine oder sonstige Projektgrundlagen, kann TARGETER eine Anpassung des Angebots und der Vergütung verlangen.
Präsentiert TARGETER im Vorfeld eines Auftrags Konzepte, Ideen, Layouts oder sonstige Vorarbeiten und nutzt der Auftraggeber diese ohne anschließende Beauftragung, sind die Vorarbeiten angemessen zu vergüten.
Tritt der Auftraggeber nach Beginn der Konzeption oder Gestaltung vom Auftrag zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.
Soweit keine andere Berechnungsgrundlage nachgewiesen wird, kann TARGETER mindestens 50 Prozent der für die betreffende Projektphase vereinbarten Vergütung verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
Der konkrete Umfang einer Webdesign- oder Entwicklungsleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Dies betrifft beispielsweise:
TARGETER kann Webseiten auf Basis von Content-Management-Systemen, Themes, Plugins, Baukastensystemen, Frameworks oder Komponenten Dritter erstellen.
TARGETER übernimmt keine Gewähr dafür, dass Systeme oder Komponenten Dritter dauerhaft unverändert, fehlerfrei oder mit zukünftigen Softwareversionen kompatibel bleiben.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist TARGETER nicht verpflichtet, eine Webseite dauerhaft zu warten, zu aktualisieren oder gegen zukünftige technische oder sicherheitsrelevante Veränderungen anzupassen.
Die Darstellung einer Webseite kann je nach:
geringfügig abweichen.
Solche technisch bedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Eine Optimierung wird nur für die im Angebot vereinbarten Browser, Systeme und Bildschirmgrößen geschuldet.
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Webseite und der dort bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
Sofern TARGETER Mustertexte, Formulierungsvorschläge oder technische Einbindungen für rechtliche Inhalte bereitstellt, handelt es sich nicht um Rechtsberatung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtlich relevante Inhalte eigenständig oder durch einen entsprechend qualifizierten Berater prüfen zu lassen.
Nach Fertigstellung und vollständiger Zahlung werden vereinbarte Administratorzugänge oder Zugangsdaten an den Auftraggeber übergeben.
Der Auftraggeber ist anschließend für die sichere Aufbewahrung und Nutzung dieser Zugangsdaten verantwortlich.
TARGETER erstellt Gestaltungen auf Grundlage des vereinbarten Briefings und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Im vereinbarten Preis sind nur die ausdrücklich vereinbarten Korrekturrunden enthalten.
Weitere Korrekturen, Varianten oder Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
Änderungen, die auf einem nachträglich geänderten Briefing, neuen Inhalten oder geänderten Vorgaben des Auftraggebers beruhen, gelten nicht als Mängelbeseitigung.
Vor Produktionsfreigabe erhält der Auftraggeber, soweit vereinbart, einen Korrekturabzug oder eine digitale Vorschau.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere:
Nach erteilter Druck- oder Produktionsfreigabe haftet TARGETER nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Produktionsbedingte Abweichungen bei:
sind im branchenüblichen Toleranzbereich zulässig.
Mehr- oder Minderlieferungen bei Druck- und Produktionsaufträgen sind im branchenüblichen Umfang zulässig und werden entsprechend abgerechnet.
Bei Newsletter-, E-Mail- und Social-Media-Leistungen richtet sich der Umfang nach dem jeweiligen Angebot.
TARGETER ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Empfängerlisten oder Kontaktdaten vollständig rechtlich zu prüfen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der übergebenen Daten berechtigt ist.
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit des Versands, der Zielgruppenansprache und der verwendeten Inhalte verantwortlich.
TARGETER haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder Veränderungen durch:
sofern TARGETER diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Öffnungs-, Klick-, Zustellungs- und Reichweitenwerte können aufgrund technischer Schutzmechanismen, automatisierter Aufrufe, Datenschutzfunktionen oder Messabweichungen ungenau sein.
Ein bestimmter Kampagnen-, Reichweiten-, Verkaufs- oder Werbeerfolg wird nicht geschuldet.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle zur Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.
Dies betrifft insbesondere:
Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.
Der Auftraggeber stellt TARGETER von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Rechtsverletzung entstehen.
Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
TARGETER ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte umfassend auf rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.
Entwürfe, Konzepte, Texte, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Fotografien, Programmierungen, Kampagnenideen, Strategien und sonstige Arbeitsergebnisse von TARGETER sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei TARGETER.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von TARGETER.
Dies betrifft insbesondere:
Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Quelldateien, nicht verwendete Entwürfe sowie interne Produktions- und Entwicklungsdateien sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
TARGETER ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten unter Nennung oder Darstellung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Veröffentlichung in Textform widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert TARGETER den Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme beziehungsweise Freigabe auf.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine konkrete Beanstandung und wird die Leistung produktiv genutzt oder veröffentlicht, gilt sie als abgenommen, sofern TARGETER den Auftraggeber bei der Abnahmeaufforderung auf diese Folge hingewiesen hat.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Geschmacksbedingte Änderungswünsche oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Briefings stellen keinen Mangel dar.
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn:
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen von TARGETER nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung.
Hierzu zählen insbesondere:
Gerät TARGETER mit einer wesentlichen Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.
TARGETER ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann TARGETER folgende Zahlungsaufteilung vorsehen:
Fremdkosten, Produktionskosten, Porto, Werbebudgets, Lizenzkosten und sonstige Auslagen können vollständig im Voraus fällig werden.
Rechnungen sind innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
TARGETER ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Laufende Verträge können unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bricht der Auftraggeber ein begonnenes Projekt ab oder kündigt er einen projektbezogenen Auftrag vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.
Zusätzlich kann TARGETER eine angemessene Vergütung für bereits reservierte Kapazitäten und nicht mehr anderweitig einsetzbare Aufwendungen verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TARGETER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
TARGETER ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Der Auftraggeber hat TARGETER die zur Prüfung und Nachbesserung erforderliche Gelegenheit zu geben.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder – bei einem erheblichen Mangel – vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
TARGETER haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
TARGETER haftet insbesondere nicht für:
Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nur, soweit gesetzlich zulässig.
Für den Verlust von Daten haftet TARGETER nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden möglichst gering zu halten und TARGETER unverzüglich über schadensrelevante Umstände zu informieren.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dürfen in die Leistungserbringung einbezogen werden, sofern sie angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Soweit TARGETER im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Bereitstellung und Nutzung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass TARGETER alle zur Leistungserbringung erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen und Weisungen erhält.
Soweit TARGETER Daten für eigene Geschäftszwecke oder im Rahmen einer eigenständigen Leistung bereitstellt, bestimmt sich die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach der jeweiligen Verarbeitung und den gesetzlichen Vorschriften.
TARGETER ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Rohdaten, Druckdaten, Arbeitsdateien, Unterlagen oder sonstige Projektbestandteile über den Vertragszweck hinaus dauerhaft aufzubewahren.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann TARGETER Projektunterlagen drei Monate nach Abschluss des Auftrags löschen oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien sind nach Abschluss des Auftrags innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
Nach erfolgloser Aufforderung kann TARGETER die Materialien auf Kosten des Auftraggebers zurücksenden, einlagern oder vernichten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Dinslaken, soweit gesetzlich zulässig.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dinslaken beziehungsweise das örtlich zuständige Gericht.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026
TARGETER GmbH
Amalienstraße 62
46537 Dinslaken
Geschäftsführung:
Melissa Unger
Martina Kempa
Handelsregister: folgt
Registergericht: folgt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: folgt