Allgemeine Geschäftsbedingungen der TARGETER GmbH

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der

TARGETER GmbH
Amalienstraße 62
46537 Dinslaken

– nachfolgend „TARGETER“ –

und ihren Kunden, Auftraggebern, Geschäftspartnern und Lieferanten – nachfolgend einheitlich „Auftraggeber“ genannt.

1.2

Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:

  • Bereitstellung, Vermietung und Vermittlung von Adress- und Unternehmensdaten,
  • Datenrecherche, Datenpflege, Datenanreicherung und Datenselektion,
  • Direktmarketing und Postmailings,
  • Newsletter- und E-Mail-Marketing,
  • Marketingberatung und Kampagnenplanung,
  • Grafik-, Web- und Printdesign,
  • Erstellung von Webseiten, Landingpages und digitalen Werbemitteln,
  • Social-Media-Marketing und Content-Erstellung,
  • Leadgenerierung,
  • Herstellung und Verarbeitung von Druck- und Werbemitteln,
  • Versand-, Konfektionierungs- und Mailingdienstleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Individualvereinbarung.

1.3

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4

Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern TARGETER ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1

Angebote von TARGETER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2

Ein Vertrag kommt durch:

  • die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
  • die Unterzeichnung eines Angebots,
  • die ausdrückliche Annahme eines Auftrags,
  • die Freigabe zur Durchführung oder
  • den Beginn der Leistungserbringung

zustande.

2.3

TARGETER ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Aufträgen über Adress- und Unternehmensdaten kann TARGETER vor Annahme des Auftrags Informationen über den vorgesehenen Verwendungszweck verlangen.

2.4

Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.

2.5

Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


3. Leistungsumfang

3.1

Art und Umfang der von TARGETER geschuldeten Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Projektbriefing oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

3.2

TARGETER schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, vertrieblichen, werblichen oder unternehmerischen Erfolg.

Dies gilt insbesondere für:

  • Rücklaufquoten,
  • Öffnungs- und Klickraten,
  • Umsätze,
  • Verkaufszahlen,
  • Anfragen,
  • Leads,
  • Rankings in Suchmaschinen,
  • Reichweiten und Interaktionen in sozialen Netzwerken,
  • Besucherzahlen einer Webseite,
  • Conversion-Raten.

3.3

TARGETER ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder sonstige Unterauftragnehmer einzusetzen.

3.4

Soweit zur Durchführung eines Auftrags Fremdleistungen erforderlich sind, beispielsweise Druck, Hosting, Versand, Softwarelizenzen, Bildlizenzen, Schriftlizenzen, Werbebudgets oder Leistungen externer Plattformen, können diese gesondert berechnet werden.

3.5

TARGETER kann für Fremdleistungen, Anzeigenbudgets, Materialkosten, Porto, Lizenzen und sonstige Auslagen eine Vorauszahlung verlangen.

3.6

Änderungen technischer Rahmenbedingungen, Vorgaben externer Plattformen oder Leistungen Dritter können Anpassungen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich machen. Daraus resultierende zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1

Der Auftraggeber stellt TARGETER alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Daten, Bilder, Texte und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

4.2

Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der verbindliche Abstimmungen und Freigaben vornehmen kann.

4.3

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von TARGETER vorgelegten Entwürfe, Korrekturabzüge, Testseiten, Daten, Selektionskriterien und sonstigen Arbeitsergebnisse sorgfältig zu prüfen.

4.4

Verzögerungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von TARGETER. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

4.5

Zusätzlicher Aufwand, der durch eine fehlende oder nicht rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, kann gesondert berechnet werden.

4.6

Der Auftraggeber ist für die Sicherung eigener Daten und Inhalte verantwortlich. Vor Änderungen an bestehenden Webseiten, Systemen oder Datenbeständen hat der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung vorzuhalten, sofern TARGETER nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde.


5. Adress- und Unternehmensdaten

5.1 Herkunft und Aufbereitung der Daten

TARGETER erhebt, erfasst, vergleicht, strukturiert, validiert, ergänzt und pflegt Adress- und Unternehmensdaten auf Grundlage verschiedener Quellen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • allgemein zugängliche Internetseiten,
  • öffentliche Register und Verzeichnisse,
  • Branchenverzeichnisse,
  • Anbieter- und Unternehmensangaben,
  • telefonische und schriftliche Recherchen,
  • öffentlich zugängliche Kontaktdaten,
  • Eigenangaben der jeweiligen Einrichtungen oder Unternehmen,
  • Informationen von Kooperationspartnern und Datenlieferanten.

Diese Beschreibung entspricht im Kern bereits dem bisherigen Geschäftsmodell und den vorhandenen Dental-Daten-AGB.

5.2 Datenqualität

TARGETER bemüht sich um eine sorgfältige und regelmäßige Aktualisierung der Datensätze.

Aufgrund fortlaufender Veränderungen, beispielsweise durch:

  • Umzüge,
  • Geschäftsaufgaben,
  • Inhaberwechsel,
  • Personalwechsel,
  • geänderte Telefonnummern,
  • geänderte E-Mail-Adressen,
  • Umfirmierungen,
  • Zusammenschlüsse oder
  • Veränderungen der fachlichen Ausrichtung,

kann keine Gewähr für die dauerhafte Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sämtlicher Daten übernommen werden.

5.3

Die Zuordnung von Datensätzen zu Branchen, Fachrichtungen, Unternehmensgrößen, Tätigkeitsgebieten oder sonstigen Selektionsmerkmalen erfolgt auf Grundlage der TARGETER vorliegenden Informationen.

Eine Gewähr dafür, dass die tatsächliche Tätigkeit oder Eigenschaft des jeweiligen Adressaten vollständig mit der vorgenommenen Zuordnung übereinstimmt, wird nicht übernommen.

5.4

Ein Anspruch auf Vollständigkeit einer bestimmten Branche, Zielgruppe, Region oder Adressgruppe besteht nicht.

5.5

Die in Angeboten oder Vorabselektionen genannten Stückzahlen können sich bis zur endgültigen Lieferung verändern. Maßgeblich ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Lieferung tatsächlich verfügbare und den vereinbarten Kriterien entsprechende Datenmenge.

5.6

Minder- oder Mehrlieferungen, die auf der laufenden Datenpflege, Dublettenbereinigung oder Änderung der Selektionsmerkmale beruhen, sind zulässig. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gelieferten Datensätze, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde.


6. Nutzungsrechte an Adressdaten

6.1

Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.

Die Nutzung kann insbesondere beschränkt sein auf:

  • eine einmalige Nutzung,
  • eine mehrmalige Nutzung,
  • einen bestimmten Zeitraum,
  • eine bestimmte Kampagne,
  • einen bestimmten Kommunikationskanal,
  • ein bestimmtes Unternehmen,
  • einen bestimmten Unternehmensbereich oder
  • einen festgelegten Vertragszweck.

6.2

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, dürfen bereitgestellte Datensätze nur einmalig für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

6.3

Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur nach vorheriger Zustimmung von TARGETER zulässig.

6.4

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • die Weitergabe der Datensätze an Dritte,
  • der Verkauf oder die Untervermietung der Datensätze,
  • die Nutzung durch verbundene Unternehmen, sofern diese nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden,
  • die Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,
  • die Verwendung für andere Kunden oder Auftraggeber,
  • die Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus,
  • die dauerhafte Speicherung bei vereinbarter Einmalnutzung,
  • die Nutzung nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums.

6.5

Der Auftraggeber hat die Datensätze durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, Weitergabe und vertragswidriger Nutzung zu schützen.

6.6

Der Auftraggeber haftet für Verstöße seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Dienstleister und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten.

6.7

TARGETER ist berechtigt, Kontrolladressen oder sonstige Kontrollmerkmale in bereitgestellte Datenbestände einzufügen, um die vertragsgemäße Nutzung zu überprüfen.

6.8

Bei schuldhafter vertragswidriger Nutzung hat der Auftraggeber die Nutzung nach den für eine entsprechende Nutzung geltenden Preisen nachzuvergüten.

TARGETER bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.


7. Rechtliche Zulässigkeit der Datennutzung

7.1

Die Bereitstellung eines Datensatzes bedeutet grundsätzlich nicht, dass der jeweilige Adressat in eine werbliche Ansprache über jeden enthaltenen Kommunikationsweg eingewilligt hat.

Insbesondere ist mit der Lieferung einer:

  • E-Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Faxnummer,
  • Mobilfunknummer oder
  • personenbezogenen Kontaktangabe

keine Zusicherung verbunden, dass diese Angabe ohne weitere rechtliche Prüfung zu Werbezwecken verwendet werden darf.

7.2

Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, vor jeder Nutzung zu prüfen, ob:

  • die konkrete Verarbeitung der Daten zulässig ist,
  • eine erforderliche Rechtsgrundlage besteht,
  • wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen eingehalten werden,
  • eine Einwilligung erforderlich ist,
  • Informationspflichten erfüllt werden müssen,
  • ein Widerspruch oder Werbeverbot vorliegt,
  • die gewählte Art der Kontaktaufnahme zulässig ist.

7.3

Der Auftraggeber darf die Daten nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.

Untersagt sind insbesondere:

  • unerlaubte Telefonwerbung,
  • unzulässige E-Mail-Werbung,
  • Spam-Nachrichten,
  • irreführende oder täuschende Werbung,
  • rechtswidrige automatisierte Kontaktaufnahmen,
  • eine Nutzung entgegen erklärter Widersprüche,
  • die Nutzung für diskriminierende, betrügerische oder sonstige rechtswidrige Zwecke.

7.4

Bei Telefonnummern von Verbrauchern ist eine werbliche Ansprache nur zulässig, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch bei Unternehmern, Selbstständigen oder beruflich Tätigen hat der Auftraggeber eigenständig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine telefonische Kontaktaufnahme vorliegen.

7.5

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bestehende Werbewidersprüche, Sperrvermerke und sonstige Nutzungseinschränkungen zu beachten.

7.6

Widerspricht ein Betroffener gegenüber dem Auftraggeber der Nutzung seiner Daten, darf der Auftraggeber den betreffenden Datensatz nicht weiter zu dem widersprochenen Zweck verwenden.

Soweit der Widerspruch einen von TARGETER bereitgestellten Datensatz betrifft, soll der Auftraggeber TARGETER hierüber informieren, damit der Datensatz geprüft und gegebenenfalls mit einem Sperrvermerk versehen werden kann.

7.7

Der Auftraggeber stellt TARGETER von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu verantwortenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der gelieferten Daten entstehen.

Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

7.8

TARGETER erbringt keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob die vom Auftraggeber geplante konkrete Werbemaßnahme oder Kontaktaufnahme im Einzelfall rechtlich zulässig ist.


8. Löschung und Ende der Datennutzung

8.1

Datensätze dürfen nur so lange gespeichert und genutzt werden, wie dies für den vereinbarten Zweck und im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts erforderlich ist.

8.2

Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer sind die Datensätze zu löschen, sofern keine weitergehende Nutzung vereinbart wurde.

8.3

Bei einer vereinbarten Einmalnutzung sind Datensätze nach Abschluss der vorgesehenen Werbemaßnahme zu löschen, soweit keine eigene Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Adressaten entstanden ist oder eine andere rechtliche Grundlage für die weitere Speicherung besteht.

8.4

Datensätze, die:

  • erfolgreich reklamiert wurden,
  • nicht mehr existierende Einrichtungen betreffen,
  • nachweislich falsch zugeordnet wurden,
  • einem erklärten Widerspruch unterliegen oder
  • nicht mehr benötigt werden,

dürfen nicht weiter für Werbezwecke verwendet werden.

8.5

TARGETER kann vom Auftraggeber eine Bestätigung der vertragsgemäßen Löschung verlangen.


9. Reklamationen bei Adressdaten

9.1

Offensichtlich fehlerhafte oder unvollständige Datensätze sind TARGETER innerhalb von vier Wochen nach Lieferung in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.

9.2

Als grundsätzlich reklamationsfähig können insbesondere Datensätze gelten, bei denen:

  • das Unternehmen oder die Einrichtung nicht existiert,
  • sämtliche gelieferten Kontaktmöglichkeiten falsch sind,
  • eine E-Mail-Adresse nachweislich nicht existiert,
  • ein Datensatz innerhalb derselben Lieferung mehrfach enthalten ist,
  • der Datensatz die ausdrücklich vereinbarten Selektionsmerkmale offensichtlich nicht erfüllt.

9.3

Kein Reklamationsgrund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Adressat nicht auf eine Werbung reagiert,
  • kein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird,
  • eine zuständige Kontaktperson gewechselt hat,
  • einzelne Angaben nach der Lieferung geändert wurden,
  • ein Unternehmen die Annahme von Werbung verweigert,
  • die Daten zwar korrekt sind, aber nicht zu dem vom Auftraggeber erwarteten Ergebnis führen.

9.4

Bei berechtigten Reklamationen kann TARGETER nach eigener Wahl:

  • einen Ersatzdatensatz liefern,
  • den Datensatz korrigieren oder
  • den anteiligen Preis des Datensatzes erstatten oder gutschreiben.

9.5

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von:

  • Druckkosten,
  • Portokosten,
  • Versandkosten,
  • Personalkosten,
  • Produktionskosten,
  • entgangenem Gewinn oder
  • sonstigen Folgekosten,

sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Marketing-, Beratungs- und Konzeptionsleistungen

10.1

Bei Marketing-, Beratungs- und Konzeptionsleistungen schuldet TARGETER die vereinbarte fachliche Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

10.2

Strategien, Empfehlungen, Kampagnenkonzepte und Planungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und Rahmenbedingungen.

10.3

Verändert der Auftraggeber nachträglich wesentliche Inhalte, Zielgruppen, Produkte, Budgets, Termine oder sonstige Projektgrundlagen, kann TARGETER eine Anpassung des Angebots und der Vergütung verlangen.

10.4

Präsentiert TARGETER im Vorfeld eines Auftrags Konzepte, Ideen, Layouts oder sonstige Vorarbeiten und nutzt der Auftraggeber diese ohne anschließende Beauftragung, sind die Vorarbeiten angemessen zu vergüten.

10.5

Tritt der Auftraggeber nach Beginn der Konzeption oder Gestaltung vom Auftrag zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.

Soweit keine andere Berechnungsgrundlage nachgewiesen wird, kann TARGETER mindestens 50 Prozent der für die betreffende Projektphase vereinbarten Vergütung verlangen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.


11. Webdesign, Webseiten und Landingpages

11.1

Der konkrete Umfang einer Webdesign- oder Entwicklungsleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Hosting,
  • Domainregistrierung,
  • laufende Wartung,
  • Sicherheitsüberwachung,
  • Backups,
  • Suchmaschinenoptimierung,
  • Barrierefreiheitsprüfungen,
  • Rechtstexte,
  • Cookie-Consent-Systeme,
  • Übersetzungen,
  • Pflege nach Projektabschluss,
  • kostenpflichtige Erweiterungen oder Lizenzen.

11.2

TARGETER kann Webseiten auf Basis von Content-Management-Systemen, Themes, Plugins, Baukastensystemen, Frameworks oder Komponenten Dritter erstellen.

11.3

TARGETER übernimmt keine Gewähr dafür, dass Systeme oder Komponenten Dritter dauerhaft unverändert, fehlerfrei oder mit zukünftigen Softwareversionen kompatibel bleiben.

11.4

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist TARGETER nicht verpflichtet, eine Webseite dauerhaft zu warten, zu aktualisieren oder gegen zukünftige technische oder sicherheitsrelevante Veränderungen anzupassen.

11.5

Die Darstellung einer Webseite kann je nach:

  • Browser,
  • Betriebssystem,
  • Bildschirmgröße,
  • Endgerät,
  • Schriftwiedergabe,
  • individuellen Nutzereinstellungen

geringfügig abweichen.

Solche technisch bedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

11.6

Eine Optimierung wird nur für die im Angebot vereinbarten Browser, Systeme und Bildschirmgrößen geschuldet.

11.7

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Webseite und der dort bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere:

  • Anbieterkennzeichnung,
  • Datenschutzerklärung,
  • Cookie-Einwilligungen,
  • Informationspflichten,
  • Preisangaben,
  • Produktinformationen,
  • Bild- und Persönlichkeitsrechte,
  • Markenrechte,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Barrierefreiheitsanforderungen.

11.8

Sofern TARGETER Mustertexte, Formulierungsvorschläge oder technische Einbindungen für rechtliche Inhalte bereitstellt, handelt es sich nicht um Rechtsberatung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtlich relevante Inhalte eigenständig oder durch einen entsprechend qualifizierten Berater prüfen zu lassen.

11.9

Nach Fertigstellung und vollständiger Zahlung werden vereinbarte Administratorzugänge oder Zugangsdaten an den Auftraggeber übergeben.

Der Auftraggeber ist anschließend für die sichere Aufbewahrung und Nutzung dieser Zugangsdaten verantwortlich.


12. Grafik-, Print- und Designleistungen

12.1

TARGETER erstellt Gestaltungen auf Grundlage des vereinbarten Briefings und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.

12.2

Im vereinbarten Preis sind nur die ausdrücklich vereinbarten Korrekturrunden enthalten.

Weitere Korrekturen, Varianten oder Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

12.3

Änderungen, die auf einem nachträglich geänderten Briefing, neuen Inhalten oder geänderten Vorgaben des Auftraggebers beruhen, gelten nicht als Mängelbeseitigung.

12.4

Vor Produktionsfreigabe erhält der Auftraggeber, soweit vereinbart, einen Korrekturabzug oder eine digitale Vorschau.

Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere:

  • die Richtigkeit von Texten,
  • Schreibweisen,
  • Preisen,
  • Kontaktdaten,
  • Abbildungen,
  • Formaten,
  • Seitenreihenfolgen,
  • Pflichtangaben und
  • sonstigen Inhalten.

12.5

Nach erteilter Druck- oder Produktionsfreigabe haftet TARGETER nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

12.6

Produktionsbedingte Abweichungen bei:

  • Farben,
  • Papier,
  • Material,
  • Beschnitt,
  • Falzung,
  • Oberflächen,
  • Druckbild,
  • Verarbeitung oder
  • Auflagenhöhe

sind im branchenüblichen Toleranzbereich zulässig.

12.7

Mehr- oder Minderlieferungen bei Druck- und Produktionsaufträgen sind im branchenüblichen Umfang zulässig und werden entsprechend abgerechnet.


13. Newsletter, E-Mail-Marketing und Social Media

13.1

Bei Newsletter-, E-Mail- und Social-Media-Leistungen richtet sich der Umfang nach dem jeweiligen Angebot.

13.2

TARGETER ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Empfängerlisten oder Kontaktdaten vollständig rechtlich zu prüfen.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der übergebenen Daten berechtigt ist.

13.3

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit des Versands, der Zielgruppenansprache und der verwendeten Inhalte verantwortlich.

13.4

TARGETER haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder Veränderungen durch:

  • E-Mail-Provider,
  • Newsletter-Plattformen,
  • soziale Netzwerke,
  • Werbeplattformen,
  • Suchmaschinen,
  • Hostinganbieter oder
  • sonstige Drittanbieter,

sofern TARGETER diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

13.5

Öffnungs-, Klick-, Zustellungs- und Reichweitenwerte können aufgrund technischer Schutzmechanismen, automatisierter Aufrufe, Datenschutzfunktionen oder Messabweichungen ungenau sein.

13.6

Ein bestimmter Kampagnen-, Reichweiten-, Verkaufs- oder Werbeerfolg wird nicht geschuldet.


14. Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten

14.1

Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle zur Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Texte,
  • Bilder,
  • Fotografien,
  • Videos,
  • Musik,
  • Logos,
  • Marken,
  • Schriften,
  • Daten,
  • Grafiken,
  • Produktabbildungen,
  • personenbezogene Angaben.

14.2

Der Auftraggeber versichert, dass die Nutzung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.

14.3

Der Auftraggeber stellt TARGETER von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Rechtsverletzung entstehen.

Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

14.4

TARGETER ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte umfassend auf rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen.


15. Urheber- und Nutzungsrechte

15.1

Entwürfe, Konzepte, Texte, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Fotografien, Programmierungen, Kampagnenideen, Strategien und sonstige Arbeitsergebnisse von TARGETER sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.

15.2

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei TARGETER.

15.3

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

15.4

Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von TARGETER.

Dies betrifft insbesondere:

  • Bearbeitung oder Veränderung,
  • Weitergabe an Dritte,
  • Unterlizenzierung,
  • Nutzung für weitere Unternehmen oder Marken,
  • Nutzung in anderen Medien,
  • zeitlich oder räumlich erweiterte Nutzung,
  • Nutzung nicht ausgewählter Entwürfe.

15.5

Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Quelldateien, nicht verwendete Entwürfe sowie interne Produktions- und Entwicklungsdateien sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15.6

TARGETER ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten unter Nennung oder Darstellung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht vor Veröffentlichung in Textform widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.


16. Freigabe und Abnahme

16.1

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert TARGETER den Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme beziehungsweise Freigabe auf.

16.2

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung in nachvollziehbarer Form mitzuteilen.

16.3

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine konkrete Beanstandung und wird die Leistung produktiv genutzt oder veröffentlicht, gilt sie als abgenommen, sofern TARGETER den Auftraggeber bei der Abnahmeaufforderung auf diese Folge hingewiesen hat.

16.4

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

16.5

Geschmacksbedingte Änderungswünsche oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Briefings stellen keinen Mangel dar.


17. Termine und Lieferzeiten

17.1

Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

17.2

Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn:

  • sämtliche erforderlichen Inhalte vorliegen,
  • offene Fragen geklärt sind,
  • vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind und
  • erforderliche Freigaben erteilt wurden.

17.3

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.

17.4

Bei höherer Gewalt oder sonstigen von TARGETER nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen um die Dauer der Beeinträchtigung.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsdiensten,
  • Störungen bei Hosting- oder Plattformanbietern,
  • Lieferengpässe,
  • Ausfälle von Druckereien und Versanddienstleistern,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Krankheit oder unerwartete Personalausfälle,
  • Streiks,
  • Cyberangriffe,
  • Naturereignisse.

17.5

Gerät TARGETER mit einer wesentlichen Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.


18. Preise und Zahlungsbedingungen

18.1

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

18.2

Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

18.3

Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden nach Aufwand berechnet.

18.4

TARGETER ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann TARGETER folgende Zahlungsaufteilung vorsehen:

  • 50 Prozent bei Auftragserteilung,
  • 50 Prozent nach Fertigstellung beziehungsweise vor Übergabe oder Veröffentlichung.

18.5

Fremdkosten, Produktionskosten, Porto, Werbebudgets, Lizenzkosten und sonstige Auslagen können vollständig im Voraus fällig werden.

18.6

Rechnungen sind innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

18.7

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

18.8

TARGETER ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.

18.9

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


19. Kündigung und Projektabbruch

19.1

Laufende Verträge können unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.

19.2

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19.3

Bricht der Auftraggeber ein begonnenes Projekt ab oder kündigt er einen projektbezogenen Auftrag vor Fertigstellung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.

19.4

Zusätzlich kann TARGETER eine angemessene Vergütung für bereits reservierte Kapazitäten und nicht mehr anderweitig einsetzbare Aufwendungen verlangen.

19.5

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass TARGETER kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


20. Gewährleistung

20.1

TARGETER ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

20.2

Der Auftraggeber hat TARGETER die zur Prüfung und Nachbesserung erforderliche Gelegenheit zu geben.

20.3

Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder – bei einem erheblichen Mangel – vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.

20.4

Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • nachträglichen Änderungswünschen,
  • Abweichungen vom persönlichen Geschmack,
  • Fehlern in freigegebenen Inhalten,
  • Störungen durch Drittanbieter,
  • Änderungen von Plattformen oder technischen Standards nach Abnahme,
  • unsachgemäßen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter,
  • üblichen produktions- oder darstellungsbedingten Abweichungen.

21. Haftung

21.1

TARGETER haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
  • soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.

21.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

21.3

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

21.4

TARGETER haftet insbesondere nicht für:

  • entgangenen Gewinn,
  • ausgebliebene Umsätze,
  • mittelbare Schäden,
  • Folgeschäden,
  • den Verlust nicht gesicherter Daten,
  • Störungen externer Anbieter,
  • Sperrungen oder Änderungen durch Plattformbetreiber,
  • vom Auftraggeber freigegebene Fehler,
  • rechtswidrige Inhalte oder Maßnahmen des Auftraggebers,
  • die wirtschaftliche Erfolglosigkeit einer Werbemaßnahme.

Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nur, soweit gesetzlich zulässig.

21.5

Für den Verlust von Daten haftet TARGETER nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

21.6

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden möglichst gering zu halten und TARGETER unverzüglich über schadensrelevante Umstände zu informieren.


22. Vertraulichkeit

22.1

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.

22.2

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt sind,
  • ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden,
  • nachweislich bereits bekannt waren,
  • rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

22.3

Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer dürfen in die Leistungserbringung einbezogen werden, sofern sie angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.


23. Datenschutz bei Auftragsleistungen

23.1

Soweit TARGETER im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

23.2

Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Bereitstellung und Nutzung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.

23.3

Der Auftraggeber stellt sicher, dass TARGETER alle zur Leistungserbringung erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen und Weisungen erhält.

23.4

Soweit TARGETER Daten für eigene Geschäftszwecke oder im Rahmen einer eigenständigen Leistung bereitstellt, bestimmt sich die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach der jeweiligen Verarbeitung und den gesetzlichen Vorschriften.


24. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

24.1

TARGETER ist nicht verpflichtet, Projektdateien, Rohdaten, Druckdaten, Arbeitsdateien, Unterlagen oder sonstige Projektbestandteile über den Vertragszweck hinaus dauerhaft aufzubewahren.

24.2

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann TARGETER Projektunterlagen drei Monate nach Abschluss des Auftrags löschen oder vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

24.3

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien sind nach Abschluss des Auftrags innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.

Nach erfolgloser Aufforderung kann TARGETER die Materialien auf Kosten des Auftraggebers zurücksenden, einlagern oder vernichten.


25. Schlussbestimmungen

25.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25.2

Erfüllungsort ist Dinslaken, soweit gesetzlich zulässig.

25.3

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dinslaken beziehungsweise das örtlich zuständige Gericht.

25.4

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

25.5

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand: Juli 2026

TARGETER GmbH
Amalienstraße 62
46537 Dinslaken

Geschäftsführung:
Melissa Unger
Martina Kempa

Handelsregister: folgt
Registergericht: folgt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: folgt